Frau
Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

Lage und Umfang des Plangebiets

Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Nordstetten. Im Westen wird es begrenzt durch die Straßen „Horber Steige“ und „Scheibenhalde“, im Osten durch die Bundesstraße B32. Im Norden und Süden wird das Gebiet durch bestehende Wohnbebauungen begrenzt. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Der Geltungsbereich umfasst die auf der Gemarkung Nordstetten liegenden Flurstücke der Nrn.: 2408, 2409/1, 2409/2, 2411, 2412, 191 (Straße „Scheibenhalde“) teilweise, 183 (Straße „Horber Steige“) teilweise, und ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplanverfahren „Scheibenhalde“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets unter Nutzung der bestehenden verkehrlichen und sonstigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen geschaffen werden. Im Sinne einer Nachverdichtung bzw. eines Lückenschlusses im nördlichen Bereich des Ortsteils soll die Freifläche wohnbaulich nutzbar gemacht werden. Im Plangebiet sollen ca. 20 Baugrundstücke für Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung sowie Geschosswohnungsbau entstehen. Am östlichen Rand des Plangebiets ist eine öffentliche Grünfläche als Puffer zur Bundestraße B32 geplant. Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Straße „Scheibenhalde“ aus. Im Plangebiet erfolgt die Erschließung durch eine Stichstraße mit Wendeanlage, von welcher zwei weitere, kleinere Stichstraßen ausgehen.

Berücksichtigung der Umweltbelange

Der Bebauungsplan „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht ermittelt, dargestellt und der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich bilanziert. Ebenfalls wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, um die Vereinbarkeit der Planungen mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu prüfen.

Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. ist das Plangebiet als geplante Fläche für Wohnbebauung dargestellt und entspricht damit der vorliegenden Planung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten mit dem Abgrenzungsplan und dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbericht mit Bestandsplan und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

8. August 2022 bis 9. September 2022, jeweils einschließlich,

bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr statt. Die Unterlagen können auch im Internet unter eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Horb am Neckar, den 29. Juli 2022

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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