Frau
Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Hohenbergkaserne-Mitte“ in Horb a. N.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juli 2022 die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hohenbergkaserne-Mitte“ in Horb a. N. gebilligt und die Auslegung dieser Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan „Hohenbergkaserne-Mitte“ schafft für den letzten Teil der ehemaligen „Hohenbergkaserne“ Planungsrecht. Damit kann eine Nachnutzung des ehemaligen Exerzierplatzes erfolgen und die städtebaulichen Konzepte, die aus der Investorenausschreibung für das ehemalige Sportgelände hervorgingen, umgesetzt werden.

Lage und Umfang des Plangebiets

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,5 ha und umfasst zu Teilen das Flurstück Nr. 1690.

Im Norden wird das Plangebiet durch die Straße „Am Garnisonsplatz“, im Osten durch ehemalige Kasernengebäude, Stadtwald und das Landschaftsschutzgebiet „Südhänge des Neckartales, Berghänge des Haugenloches, Alte Bildechinger Steige, Altheimer Tal und angrenzende Hochflächen“, im Süden durch Stadtwald und das Landschaftsschutzgebiet „Südhänge des Neckartales, Berghänge des Haugenloches, Alte Bildechinger Steige, Altheimer Tal und angrenzende Hochflächen“ sowie im Westen durch ehemalige Kasernengebäude und die „Geschwister-Scholl-Straße“ begrenzt.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Hohenbergkaserne-Mitte“ in Horb a. N. ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Hohenbergkaserne-Mitte“ in Horb a. N. mit dem Lageplan, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie den Anlagen „Bericht zur KVF-Erfassung (Phase 1)“ und „Einzelhandelskonzept Horb a. N.“ werden gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 8. August 2022 bis 9. September 2022, jeweils einschließlich,

bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr öffentlich ausgelegt. Die Auslegungsunterlagen können auch im Internet eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht vom 23.06.2022, mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheit von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 23.06.2022, mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
  • Lärmtechnische Untersuchung vom 10.06.2022
  • Versickerungsbericht und geologisch-geotechnische Vorbeschreibung der Böden vom 07.03.2018
  • Die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden zu den Themen Entwässerung, Biotop- und Artenschutz, Geologie und Wald.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Horb am Neckar, den 29. Juli 2022

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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