Bebauungsplan "Waldbrunnen"in Horb a. N.-Grünmettstetten
Der Bebauungsplan „Waldbrunnen“ in Horb a.N.-Grünmettstetten ist seit dem 14.04.1975
rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 5,25 ha und weist allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus. In Teilbereichen wurden öffentliche, zweckgebundene
sowie private Grünflächen ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt größtenteils im Bebauungsplan
„Waldbrunnen“. Teilbereiche liegen im Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes
„Am Killberg“ oder im unüberplanten Innenbereich.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
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