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Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „barbel-west-erweiterung“ in Horb a. N.-talheim
Aufstellung des Bebauungsplans „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

Hier: Erneute öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten und ergänzten Teilen

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Barbel-West-Erweiterung" in Horb a. N.-Talheim nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Entwurfsunterlagen wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.02.2021 bis 10.03.2021 öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Aus diesen Stellungnahmen ergaben sich Änderungen der Entwurfsunterlagen, die eine erneute Auslegung notwendig machen. Im Lageplan und den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Barbel-West-Erweiterung“ wurde die Art der baulichen Nutzung auf die zulässigen Nutzungen ohne Ausnahmen beschränkt. Weiter wurde die Breite des landwirtschaftlichen Erschließungswegs im Lageplan angepasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist unverändert und wird begrenzt durch die Flurstücke Nrn. 552/1, 551/2, 552, 555 und 554 im Norden, durch die Flurstücke Nr. 2058/1 („Monte Scherbelino“), 2313, 2188 (Barbelstraße) und den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Barbel-West“ im Osten. Südwestlich wird der Geltungsbereich begrenzt durch den Hang zum Schloßgrund. Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem Übersichtsplan.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

Im Verfahren wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen. Die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen wurden im erstellten Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen dargelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim mit dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbeitrag und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i .V. m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit

vom 09. August 2021 bis 17. September 2021, je einschließlich

bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Beim Betreten des Rathauses beachten Sie bitte die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen aufgrund der Covid 19-Pandemie.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den geänderten Planteilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderungen unberücksichtigt bleiben können.

Horb am Neckar, den 30. Juli 2021

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister

Dokumente zur Auslegung


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