Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Intermodales Servicezentrum Horb" in Horb a. N.-AltheimAufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Hier: Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim aufzustellen.
Lage und Umfang des Plangebiets
Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,29 ha. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Stadt Horb am Standort Industriegebiet „Heiligenfeld“. Im Norden grenzt es an das geplante Container-Terminal / Bahngleise, im Osten an das bestehende Industriegebiet. Im Süden grenzt der Planbereich derzeit an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen an die K 4706. Der Geltungsbereich umfasst die auf der Gemarkung Altheim liegenden Flurstücke der Nrn.: 2140/1; 2142/1; 2141/2; 2141/1; 2185; 2184; 2182/1; 2182/2; 2032/2 teilw.; 2138 teilw.; 2140 teilw.; 2107 teilw.; 2032 teilw.; 2182 teilw.; 2145/1 teilw.; 2201 teilw.; 2142/2 teilw. und ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Das Industriegebiet Horb-Heiligenfeld ist an das Schienennetz angebunden. Der Schienenanschluss soll genutzt werden, um ein Terminal des kombinierten Verkehrs Schiene/Straße (KV-Terminal) zu errichten; für dessen Realisierung ist das Planfeststellungsverfahren „Kombi-Terminal Horb“ eingeleitet worden.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Dienstleistungen wie z. B. das Abstellen von leeren und beladenen Ladeeinheiten, deren Reparatur, Reinigung und Verladung sowie weitere Logistik-Dienstleistungen im Intermodalen Servicezentrum Horb (ISH) anbieten und ausführen zu können. Der Bebauungsplanentwurf sieht dafür ein Sondergebiet „Intermodales Servicezentrum (ISH)“ vor. Die Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter wurden bereits in verschiedenen Gutachten untersucht.
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Fläche für Gewerbe dargestellt. Ein Bebauungsplan, der ein Sondergebiet festsetzt, ist somit nicht aus dem FNP entwickelt. Daher wird der FNP im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB punktuell geändert.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim mit dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbeitrag mit Bestandsplan und Maßnahmenkonzept, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem hydrogeologischen Gutachten, dem Schallschutzgutachten, dem Verkehrsgutachten und der gutachterlichen Stellungnahme Auffüllmaterial werden gemäß der §§ 2 und 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 19. April 2021 bis 19. Mai 2021,
jeweils einschließlich, durch Veröffentlichung ausgelegt.
Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr statt. Das Rathaus kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 07451 901-257 vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4 PlanSiG können Anregungen auch als E-Mail an stadtplanung(at)horb.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Horb am Neckar, den 9. April 2021
Peter Rosenberger
Oberbürgermeister
Dokumente zur Auslegung
- Lageplan vom 16.02.2021
- Planungsrechtliche Festsetzung vom 16.02.2021
- Örtliche Bauvorschriften vom 16.02.2021
- Begründung vom 03.03.2021
- Umweltbericht vom 16.11.2020
- Bestandsplan zum Umweltbericht vom 16.11.2020
- Maßnahmenkonzept zum Umweltbericht vom 16.11.2020
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.11.2020
- Hydrogeologisches Gutachten vom 22.01.2021
- Schallschutzgutachten vom 29.01.2021
- Verkehrsgutachten vom 17.12.2020
- Gutachterliche Stellungnahme Auffüllmaterial vom 09.02.2021
- Übersichtsplan